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Freizeitbad
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Bitte beachten Sie:

Kinder unter 7 Jahren benötigen die Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Aufsichtsverpflichteten oder sonstigen Erwachsenen, der für den Bäderbesuch die Aufsicht ausübt und ausüben kann.

Kindern von 7 – 11 Jahren ist der Badbesuch ohne eine erwachsene Begleitperson erlaubt, wenn sie im Besitz eines Bronze-Schwimmabzeichens sind. Dies muss an der Kasse vorgezeigt werden.

Kinder ab dem 12. Lebensjahr dürfen ohne Erziehungsberechtigte das Bad besuchen. Sofern sie nicht schwimmen können, dürfen sie das Schwimmerbecken nicht benutzen.

1. Kinderkarten
Kinderkarten können von Kindern und Jugendlichen von 4 bis einschließlich 17 Jahren erworben werden.

2. Früh-Spätschwimmer-Karte
Frühschwimmer sind Mo. – Fr. berechtigt zum Eintritt bis 09.00 Uhr.
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Eintritt bis 1 Std. nach Öffnungsbeginn.
Spätschwimmer sind an allen Tagen  berechtigt zum Eintritt ab 1,5 Std. vor Badeende.

3. Früh-Spätschwimmer-Monatskarte
Die Monatskarte ist ab Kaufdatum 30 Tage gültig.
Der Erwerb dieses Tickets ist nur während der Sommersaison möglich und berechtigt Frühschwimmer zum einmaligen Eintritt und zur Nutzung wochentags zwischen 6.00 und 8.00 Uhr; an den Wochenenden und Feiertagen bis 1 Std. nach Öffnungszeit. Bei Überschreitung der Nutzungszeit fällt die Aufzahlung zum Einzel- Tagesticket für Erwachsene an.
Für Spätschwimmer berechtigt diese Karte an allen Öffnungstagen zum einmaligen Eintritt ab frühestens 1,5 Std. vor Beendigung der jeweiligen Badezeit.

4. Monatskarte für Familien
Monatskarten berechtigen zu einem Besuch des Bades pro Tag. Sie sind gültig für jeweils 30 Tage ab Kaufdatum  und das ganze Jahr über an der Kasse erhältlich.

Familienkarten können nur von Familien (mindestens 1 Elternteil und 1 Kind), die im selben Haushalt wohnen, erworben werden. Die Familienkarten sind nicht übertragbar. Der jeweilige Familienstatus ist durch Vorlage des Familienstammbuches nachzuweisen. Volljährige Kinder werden bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zugerechnet, wenn sie Schüler, Studenten, Auszubildende oder Wehr- oder Zivildienstleistende sind oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten.

Ermäßigte Familienkarten sind erhältlich gegen zusätzliche Vorlage des Familienpasses.

5. Ermäßigte Eintrittskarten (Familienpass)
Der Familienpass wird für die berechtigten Einwohner und Bürger im Rathaus /Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Werl ausgestellt.
Familienpässe anderer Städte und Gemeinden des Kreisgebietes werden anerkannt.
Die ermäßigten Einzel- und Monatskarten sind an der Kasse des Freizeitbades zu den entsprechenden Kassenzeiten erhältlich.

6. Kontingentkarte (Erwachsene und Kinder)
Diese Karte berechtigt den Inhaber zum 40maligen Eintritt ins Freizeitbad Werl.