Sehr geehrte Eltern,

aus aktuellen sicherheitsrelevantem Anlass, weisen wir ausdrücklich erneut noch einmal auf folgende Voraussetzung, bezüglich der Zulassung zum Badebetrieb, hin.

Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt nur gestattet in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Aufsichtsverpflichteten oder sonstigen Erwachsenen, der für den Bäderbesuch die Aufsicht ausübt und ausüben kann.

Den Erziehungsberechtigten oder den Begleitpersonen obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Diese ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem anderen Bereich aufhalten als die zu beaufsichtigenden Kinder. Die Aufsichtspflicht kann nicht auf das Aufsichtspersonal des Freizeitbades übertragen werden. Weitergehende Regelungen bzw. Nutzungseinschränkungen für Kinder (z.B. Wasserrutschen, Spielgeräte) sind möglich.

Kindern von 7 -11 Jahren ist der Badbesuch ohne erwachsene Begleitpersonen nur erlaubt, wenn sie im Besitz eines Bronze- Abzeichens sind.                                      Dies muss an der Kasse in Verbindung mit einem Lichtbildausweis ( wie zum Beispiel Schülerausweis…) vorgezeigt werden.

Kinder  ab dem  12. Lebensjahr (mit entsprechenden Lichtbildausweis / Schülerausweis….), dürfen ohne Begleitpersonen das Bad besuchen. Sofern sie nicht schwimmen können, dürfen sie ausschließlich das Nichtschwimmerbecken nutzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis